Unter einer Betriebsanlage versteht man eine gewerbliche Einrichtung, die potenziell Auswirkungen auf Menschen, Umwelt oder Nachbarschaft hat. Deshalb ist für viele Tätigkeiten eine gewerberechtliche Genehmigung erforderlich – insbesondere bei:
- Neugründung oder Standortwechsel
- Umbauten, Erweiterungen oder Prozessänderungen
- Änderung von Emissionen (Lärm, Luft, Abwasser etc.)
- Aufstellung neuer Maschinen oder Lagerbereiche