Arbeitsmittelverordnung verständlich erklärt: Prüfarten und Intervalle sicher umsetzen
Warum Prüfintervalle entscheidend sind
Prüfungen sichern die Verfügbarkeit von Anlagen, schützen Menschen vor Unfällen und halten Rechtsvorgaben ein. Wer Prüfintervalle klar definiert, plant und dokumentiert, reduziert Ausfälle, vermeidet Haftungsrisiken und schafft Transparenz für Führungskräfte und Belegschaft. ✅
AM-VO in Kürze: Was sie für Betriebe bedeutet
Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) legt fest, dass Arbeitsmittel so bereitgestellt, verwendet, geprüft und instand gehalten werden, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Zentral sind drei Prüfarten:
– Erstprüfung: vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach Montage, Umbau oder Ortsveränderung, sofern die Sicherheit beeinflusst sein kann.
– Wiederkehrende Prüfung: in festgelegten Intervallen zur Feststellung des sicheren Zustands.
– Anlassbezogene Prüfung: nach außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Unfall, Reparatur, Überlastung, außergewöhnliche Vorkommnisse).
Ergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren (Prüfumfang, Befund, Maßnahmen, nächste Frist, Name/Qualifikation der prüfenden Person).
Gesetzliche Prüfintervalle: So wenden Sie sie korrekt an
- Fix vorgegebene Intervalle: Für bestimmte Arbeitsmittel sind im Recht fixe Intervalle festgelegt. Diese sind zwingend einzuhalten. Beispiele aus der Praxis sind insbesondere Hebe- und Lastaufnahmeeinrichtungen, bestimmte Türen/Tore, sowie weitere Arbeitsmittel, die in der AM-VO oder Spezialverordnungen geregelt sind. Wo ein fixes Intervall normiert ist, darf es nicht durch „regelmäßig“ oder Herstellerangaben ersetzt werden. Einhaltung und Fristende müssen im Prüfkataster klar ausgewiesen sein. 📅
- Kein fixes Intervall im Gesetz: Gibt die AM-VO für ein Arbeitsmittel kein fixes Intervall vor, ist der Intervall festzulegen anhand von:
- Herstellerangaben (Bedienungs- und Wartungsanleitungen),
- betrieblicher Gefährdungsbeurteilung (Evaluierung nach ArbeitnehmerInnenschutzgesetz),
- einschlägigen Normen und dem Stand der Technik.
Nutzen Sie zusätzliche Indikatoren wie Beanspruchung, Einsatzumgebung, Schadens-/Mängelstatistik und Nutzungshäufigkeit.
Wichtig: Neben der AM-VO können Spezialverordnungen gelten (z.B. Explosionsschutz, Krane, Elektrotechnik, Druckgeräte). Dann gilt die strengere oder speziellere Vorgabe. Prüfen Sie immer die einschlägige Verordnung und die dazugehörigen technischen Regeln/Normen.
Technische und organisatorische Maßnahmen
- Technisch:
- Arbeitsmittel in sicherem Zustand halten (Instandhaltung, Austausch verschlissener Teile).
- Sicherungen, Schutz- und Abschaltvorrichtungen funktionsfähig halten und prüfen.
- Original-Bedienungsanleitungen und Prüfhinweise verfügbar halten.
- Organisatorisch:
- Prüfkataster aufbauen: Arbeitsmittelbestand, Rechtsgrundlagen, Prüfart, Intervall, Zuständigkeiten, Fristen.
- Fristenmanagement mit Eskalation (z.B. Fristwarnung, Sperrkennzeichnung bei Fristüberschreitung).
- Klare Rollen: Wer darf prüfen, wer gibt frei, wer setzt Maßnahmen um?
- Änderungsmanagement: Änderungen am Arbeitsmittel sofort im Kataster und in den Prüfunterlagen nachvollziehbar machen.
Prüfkompetenzen und Verantwortlichkeiten
- Prüfende Personen müssen fachkundig und für das jeweilige Arbeitsmittel qualifiziert sein (Kenntnisse zu Aufbau, Funktion, typischen Schäden, relevanten Rechtsgrundlagen und Normen).
- Bei komplexen oder rechtlich besonders geregelten Arbeitsmitteln sind befugte Fachbetriebe, Ziviltechnikerinnen/Ziviltechniker oder akkreditierte Stellen einzubinden.
- Die Verantwortung für die fristgerechte Organisation und Dokumentation liegt betrieblich klar festgelegt (z.B. Anlagenverantwortliche, Instandhaltung, Sicherheitsfachkraft).
Praxis-Tipps für eine robuste Umsetzung
- Prüfkategorien bilden: z.B. Hebezeuge/Anschlagmittel, fahrbare Arbeitsbühnen, Regalanlagen, Türen/Tore, elektrische Arbeitsmittel, Druckanlagen, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Für jede Kategorie gelten zum Teil eigene Rechts- und Normenbezüge.
- „Fix vs. flexibel“ kennzeichnen: Wo der Gesetzgeber fixe Intervalle vorschreibt, diese prominent (und unveränderbar) in der Instandhaltungssoftware hinterlegen. Für flexible Intervalle eine nachvollziehbare Herleitung dokumentieren.
- Sicht- und Funktionskontrollen nutzen: Ergänzend zu Hauptprüfungen kurze Sicht-/Funktionschecks durch Benutzerinnen/Benutzer mit einfacher Checkliste.
- Prüfberichte standardisieren: Einheitliche Formblätter mit Mindestinhalten (Identifikation, Prüfumfang, Mess-/Bewertungsgrundlagen, Befundklassen, Maßnahmen, Frist).
- Beweisführung sichern: Prüfzertifikate, Mängelabstellung und Freigabe lückenlos verknüpfen; digital auffindbar machen.
- Schnittstellen klären: Bei Fremdfirmen Arbeitserlaubnis, Freigaben und Prüfstatus vor Arbeitsbeginn abstimmen.
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Unklare Rechtsgrundlage: Jedes Intervall im Kataster mit Rechts- oder Normenbezug begründen.
- Verwechslung von Wartung und Prüfung: Wartung ersetzt die rechtliche Prüfung nicht.
- Herstellerangabe überschreibt Gesetz: Wo das Gesetz fix vorgibt, hat die Herstellerangabe nur ergänzende Bedeutung (Prüfumfang, Methode), nicht zur Fristverkürzung/-verlängerung entgegen dem Gesetz.
- Fehlende Qualifikation: Prüfkompetenz belegen (Schulungen, Nachweise, Erfahrung) und aktuell halten.
- Keine anlassbezogenen Prüfungen: Nach Reparatur, Umbau oder außergewöhnlichen Vorkommnissen eine Prüfung veranlassen, bevor wieder in Betrieb gegangen wird.
Umsetzungsschritt in 30 Tagen
- Woche 1: Arbeitsmittel inventarisieren, Prüfkategorien festlegen.
- Woche 2: Rechts- und Normencheck je Kategorie; fixe Intervalle identifizieren und im Kataster verankern.
- Woche 3: Prüfpläne, Formblätter und Fristenworkflow aufsetzen; Zuständigkeiten benennen.
- Woche 4: Pilotprüfungen durchführen, Lücken schließen, Management-Freigabe und Rollout planen.
Quellen
– Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), BGBl. II Nr. 164/2000 in der geltenden Fassung, ris.bka.gv.at
– Arbeitsinspektion: Arbeitsmittel – Bereitstellung, Verwendung, Prüfung (Informationsseite, laufend aktualisiert), arbeitsinspektion.gv.at
– AUVA: Arbeitsmittel – Sicher einsetzen und prüfen (Praxisinformationen, Stand laufend), auva.at
– ÖNORM EN 365: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Allgemeine Anforderungen für Gebrauchsanleitungen und Markierungen sowie für periodische Überprüfung (Stand: siehe Normenverzeichnis), Austrian Standards
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