§ 82b GewO – was genau ist zu überprüfen?
§ 82b GewO: Wiederkehrende Überprüfung – was genau ist zu prüfen? Kurz gesagt: Alle genehmigten gewerblichen Betriebsanlagen müssen in regelmäßigen Abständen – spätestens alle fünf Jahre – darauf geprüft werden,…
