💡 Inbetriebnahme ohne Checkliste – was fehlte alles?
Inbetriebnahme ohne Checkliste – das klingt nach Tempo, ist in der Praxis aber ein Risikopaket. Typische Folge: Die Anlage läuft zwar, aber versteckte Mängel, Sicherheitslücken und unklare Zuständigkeiten tauchen im laufenden Betrieb auf – oft erst dann, wenn es weh tut: Stillstand, Ausschuss, Arbeitsunfall.
In Österreich gilt: Arbeitsschutzvorgaben (zum Beispiel nach ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)) haben Vorrang, egal wie „dringend“ der Produktionsstart ist. Herstellerdokumentation und interner „Hausstandard“ kommen erst danach.
Was bei Inbetriebnahmen ohne Checkliste typischerweise fehlt
In der Praxis lassen sich die LĂĽcken in fĂĽnf Bereiche einteilen:
- Technik und Funktion
- Sicherheit und Recht
- Organisation und Verantwortlichkeiten
- Dokumentation und Daten
- Ăśbergabe in den Regelbetrieb
1. Technik und Funktion
Ohne strukturierte Abnahmepunkte fehlen oft:
- Vollständige Funktionsprüfung aller Betriebsarten
- Automatikbetrieb, Handbetrieb, Einrichtbetrieb, Revisionsbetrieb.
-
Test von Not-Aus, Schutzkreisen, Verriegelungen unter realistischem Lastfall.
-
Schnittstellen- und MedienprĂĽfung
- Kommunikation mit Leitsystem, Produktionsplanungssoftware und Qualitätssystem.
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Druckluft, Kühlwasser, Energieversorgung (Spannung, Kurzschlussleistung, Netzqualität).
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Prozess- und Produktfreigabe
- Nachweis, dass geforderte Toleranzen, Zykluszeiten und Qualitätsmerkmale erreicht werden.
- Erstbemusterung und Freigabe durch Qualitätssicherung.
2. Sicherheit und Recht (Schwerpunkt AT)
Ohne Checkliste wird die Rechtslage gerne „mitgemeint“, aber nicht systematisch geprüft. Kritische Lücken:
- Evaluierung nach ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
- Aktualisierung oder Neuerstellung der Gefahrenevaluierung (§ 4, § 5 ASchG) für die neue oder geänderte Anlage.
-
Ableitung konkreter Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen und persönlicher Schutzausrüstung.
-
Arbeitsmittelrecht
- Prüfung, ob es sich um ein neues Arbeitsmittel oder eine wesentliche Änderung handelt (Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)).
- Dokumentierte Prüfung vor erstmaliger Verwendung gemäß AM-VO § 7 und § 8 (Prüfungen durch sachkundige Personen).
-
Sicherstellung, dass nur geeignete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingesetzt werden (§ 6 ASchG).
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Maschinenrecht und CE-Konformität
- Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung für Maschinen gemäß Maschinenverordnung (Maschinen-Sicherheitsverordnung – MSV, umzusetzen aus Richtlinie 2006/42/EG bzw. Nachfolgeregelungen).
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Bei verketteten Anlagen: Prüfung, ob eine „Gesamtheit von Maschinen“ vorliegt und eine neue Gesamtkonformität notwendig ist.
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Notfall- und Störfallthemen
- Alarm- und Abschaltkonzepte, Fluchtwege, Löschmittel und Erste Hilfe sind angepasst, dokumentiert und kommuniziert.
- Unterweisung der betroffenen Personen über neue Gefahren (§ 14 ASchG).
3. Organisation und Verantwortlichkeiten
In vielen Betrieben startet die Anlage „irgendwie“, aber niemand ist formal zuständig. Es fehlt:
- Klare Verantwortlichkeiten
- Wer ist „Anlagenverantwortlicher“ im Sinn der internen Organisation?
-
Wer darf Parameter ändern, Freigaben erteilen, Sperrungen vornehmen?
-
Betriebsanweisungen und Freigaben
- Schriftliche Betriebsanweisung mit sicherem Betriebsablauf, einschließlich Reinigungs-, Rüst- und Wartungstätigkeiten.
-
Dokumentierte Betriebsfreigabe durch Produktionsleitung, Instandhaltung, Sicherheit und Qualitätssicherung.
-
Rollen in der Störungssituation
- Wer ist im Störfall Ansprechpartner?
- Welche Eingriffe sind Bedienpersonal erlaubt, was ist ausschlieĂźlich Aufgabe der Instandhaltung?
4. Dokumentation und Daten
Fehlt eine Checkliste, werden Papiere und Daten „hinten nach“ gesucht – oder nie vollständig erstellt:
- Technische Dokumentation
- Vollständige Schaltpläne, Pneumatik- und Hydraulikpläne, Hardwarekonfigurationen.
-
Aktuelle Softwarestände (Backups), Parameterlisten, Rezepturdaten.
-
Nachweise und Protokolle
- PrĂĽfprotokolle (elektrische Sicherheit, Funktion von Schutz- und Abschaltvorrichtungen).
-
Ăśbergabeprotokolle, Abnahmeprotokolle (intern und gegenĂĽber Lieferanten).
-
Schulungs- und Unterweisungsnachweise
- Dokumentation der Schulung des Bedien- und Instandhaltungspersonals.
- Unterweisungsnachweise nach ASchG § 14.
5. Ăśbergabe in den Regelbetrieb
Die Inbetriebnahme endet nicht damit, dass die Anlage einmal durchläuft:
- Definierter Startzustand
- Sauber abgegrenzte Phase: Inbetriebnahme → Probebetrieb → Serienbetrieb.
-
Offene Punkte (Mängelliste) sind dokumentiert, bewertet und mit Fristen versehen.
-
Kennzahlen und Monitoring
- Festgelegte Kennzahlen (zum Beispiel Ausbringung, Ausschuss, technische VerfĂĽgbarkeit) zur Feinabstimmung.
-
Vereinbarte Beobachtungsphase, in der Störungen systematisch erfasst und abgearbeitet werden.
-
Wartungs- und Instandhaltungskonzept
- Geplante vorbeugende Wartung (Intervalle, Zuständigkeiten, Ersatzteile).
- Schnittstelle zu Instandhaltungsplanung und Ersatzteilmanagement geklärt.
Typische Fehler in der Praxis
- „Soft-Start ohne Freigabe“
Anlage wird bereits produktiv genutzt, obwohl PrĂĽfungen und Evaluierung nicht abgeschlossen sind. - Keine klare Trennung zwischen Probebetrieb und Serienbetrieb
Offene Punkte verschwinden, weil „eh schon produziert wird“. - Unvollständige Sicherheitsprüfung
Fokussierung auf Automatikbetrieb, Einrichte- und Störungsfälle bleiben unbeachtet. - Fehlende Einbindung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner werden zu spät oder gar nicht eingebunden. - Dokumentation „im Kopf“ einzelner Schlüsselpersonen
Know-how hängt an einzelnen Personen, statt in geordneten Unterlagen.
Praxis-Checkliste fĂĽr die Inbetriebnahme (Auszug)
| Bereich | PrĂĽfpunkte fĂĽr Produktions- und Betriebsleitung |
|—————————-|——————————————————————————————————————|
| Recht und Sicherheit | Evaluierung nach ASchG aktualisiert? Prüfungen nach AM-VO dokumentiert? CE-Konformität und Unterlagen vorhanden? |
| Technik und Funktion | Alle Betriebsarten getestet? Schnittstellen und Medien geprüft? Qualitätsanforderungen erreicht und freigegeben?|
| Organisation | Verantwortlicher für Anlage benannt? Rollen bei Störungen klar? Betriebsanweisung freigegeben? |
| Personal | Bedien- und Instandhaltungspersonal geschult? Unterweisungen dokumentiert? |
| Dokumentation | Pläne, Software, Prüfprotokolle, Parameterstände gesichert und abgelegt? |
| Ăśbergabe in den Betrieb | Offene Punkte mit Fristen dokumentiert? Probebetrieb definiert? Wartungskonzept erstellt und gestartet? |
Konkrete Tipps fĂĽr Produktions- und Betriebsleitung
- Bestehen Sie auf einer verbindlichen Inbetriebnahme-Checkliste, die Technik, Sicherheit, Qualität und Organisation umfasst – keine „rein technische“ Liste.
- Machen Sie die rechtliche Freigabe (ASchG-Evaluierung, PrĂĽfungen nach AM-VO) zur zwingenden Voraussetzung vor Serienstart.
- Legen Sie fest: Ohne unterschriebene Freigaben keine Produktion – und halten Sie das durch, auch unter Termindruck.
- Verankern Sie im Managementsystem: Jede wesentliche Anlagenänderung löst automatisch den Prozess „Evaluierung + Inbetriebnahme-Check“ aus.
- Kontrollieren Sie stichprobenartig, ob Betriebsanweisungen, Unterweisungen und Wartungspläne tatsächlich umgesetzt sind – nicht nur auf dem Papier. ✅
Quellen (Auswahl)
– ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 idgF, insbesondere § 4, § 5, § 6, § 14
– Verordnung ĂĽber die Verwendung von Arbeitsmitteln (Arbeitsmittelverordnung – AM-VO), BGBl. II Nr. 164/2000 idgF, insbesondere § 7, § 8
– Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 (MSV), BGBl. II Nr. 282/2008 idgF
– Ă–NORM EN ISO 12100:2011, Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung
Wenn Sie Ihre Inbetriebnahmeprozesse schärfen oder eine konkrete Anlage durchleuchten wollen, definieren wir gerne mit Ihnen eine passende Checkliste und einen klaren Freigabeprozess. Stellen Sie mir Ihre konkrete Situation oder ein Beispielprojekt – auch vertraulich skizziert – und ich gehe gezielt darauf ein.
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