Eigenüberprüfung gemäß § 82b GewO
Betriebsanlagen unterliegen regelmäßigen gewerberechtlichen Prüfpflichten. § 82b GewO verpflichtet Anlageninhaber, in definierten Abständen eigenverantwortlich zu prüfen, ob ihre Anlage dem Genehmigungsbescheid sowie allen relevanten Vorschriften entspricht. Diese Eigenüberprüfung ist spätestens alle fünf bzw. sechs Jahre durchzuführen und zu dokumentieren.
Worum geht es bei der § 82b-Prüfung?
Ziel ist es, sicherzustellen, dass der Betrieb konsensgemäß erfolgt – also entsprechend der behördlich genehmigten Ausführung. Die Prüfung umfasst u. a.:
- Vergleich mit dem Genehmigungsbescheid und allfälligen Ergänzungsbescheiden
- Kontrolle der Einhaltung technischer, organisatorischer und sicherheitsrelevanter Auflagen
- Bewertung, ob es durch Umbauten oder Änderungen zu neuen Anforderungen kommt
- Identifikation von Dauerauflagen wie wiederkehrenden Prüfpflichten oder Nachweisen
- Feststellung und Dokumentation allfälliger Mängel oder Abweichungen
Meine Unterstützung bei der Eigenüberprüfung
Ich begleite Sie als externer Berater bei der Vorbereitung und Durchführung der § 82b-Prüfung – praxisnah, strukturiert und im Rahmen meiner gewerblichen Befugnisse:
- Sichtung und Organisation Ihrer gewerberechtlichen Bescheide
- Prüfung, welche Auflagen noch gültig sind – und welche durch Umbauten überholt sind
- Auflistung der relevanten Dauerauflagen (z. B. Wartungspflichten, Prüfintervalle)
- Checkliste zur Vorbereitung einer formalen Eigenüberprüfung
- Auf Wunsch: Koordination mit befugten Prüforganen gemäß § 82b Abs. 2 GewO
- Begleitung bei Behördenkontakten oder Vorbesprechungen
Wichtig: Ich führe selbst keine formale Prüfbescheinigung gemäß § 82b durch – unterstütze Sie aber bei allen vorbereitenden und organisatorischen Aufgaben.
Typische Fragen in der Praxis
- „Wann ist meine nächste Eigenüberprüfung fällig?“
- „Wo finde ich alle noch gültigen Auflagen meiner Anlage?“
- „Welche Prüfpflichten ergeben sich aus dem Genehmigungsbescheid?“
- „Muss ich bei Umbauten etwas nachmelden oder neu beantragen?“
- „Wie gehe ich mit fehlenden Unterlagen oder Altbescheiden um?“
Ihr Nutzen
- Transparenz: Sie wissen, was Ihre Anlage derzeit tatsächlich erfüllen muss
- Struktur: Klare Übersicht über bestehende Auflagen und Fristen
- Praxisnahe Begleitung: Beratung auf Augenhöhe – keine unnötige Bürokratie
- Minimiertes Risiko: Sie vermeiden Versäumnisse und reagieren rechtzeitig
Kontakt
Sie möchten Ihre Betriebsanlage überprüfen lassen oder sich auf die nächste § 82b-Prüfung vorbereiten? Ich unterstütze Sie gerne bei der Sichtung Ihrer Unterlagen, der Interpretation Ihrer Bescheide und der praktischen Umsetzung.
Jetzt unverbindlich anfragen: Kontaktformular oder office@lemcon.tech.