Sicherheitsfachkraft

Sicherheitsfachkraft (in Ausbildung)

Ich befinde mich derzeit in der Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und werde ab Oktober offiziell als externe Sicherheitsfachkraft (SFK) tätig sein. Schon jetzt biete ich vorbereitende Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit und unterstütze Unternehmen bei der systematischen Umsetzung von Schutzmaßnahmen im Betrieb.

Was macht eine Sicherheitsfachkraft?

Sicherheitsfachkräfte beraten und unterstützen Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung (§ 76 ASchG). Sie sind dabei fachlich weisungsfrei tätig und begleiten Unternehmen langfristig in der Prävention.

  • Begehungen von Arbeitsstätten und Baustellen
  • Unterstützung bei Gefahrenermittlung und -beurteilung
  • Beratung bei Beschaffung von Arbeitsmitteln, Maschinen, PSA
  • Mitwirkung bei der Planung von Arbeitsstätten und Arbeitsverfahren
  • Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokuments (SiGe-Dokument)
  • Organisation und Beratung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Schulungen
  • Dokumentation der sicherheitstechnischen Betreuung und Präventionszeit

Zukünftige Leistungen (ab Oktober)

Nach Abschluss meiner zertifizierten Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft biete ich folgende Leistungen als externe SFK für Betriebe jeder Größe an – basierend auf dem gesetzlich vorgesehenen Präventionszeitmodell gemäß § 82a ASchG:

  • Kontinuierliche sicherheitstechnische Betreuung von Klein-, Mittel- und Großbetrieben
  • Ermittlung und Dokumentation der jährlichen Präventionszeit nach Gefährdungskategorie und Mitarbeiteranzahl
  • Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Begehungen aller Arbeitsstätten und Baustellen
  • Erstellung jährlicher SFK-Berichte für Arbeitgeber, Sicherheitsvertrauenspersonen und (auf Anforderung) das Arbeitsinspektorat
  • Begleitung bei der Einführung neuer Arbeitsstoffe, Maschinen oder Prozesse
  • Zusammenarbeit mit Arbeitsmedizinern, Behörden und weiteren Fachkräften (z. B. Ergonomie, Arbeitspsychologie)

Ihr Nutzen

  • Rechtssichere Organisation: Sie erfüllen Ihre Pflichten gemäß ASchG §§ 73–88
  • Prävention statt Reaktion: Risiken erkennen und Maßnahmen setzen, bevor etwas passiert
  • Entlastung: Klare Abläufe, nachvollziehbare Dokumentation, strukturierte Beratung
  • Praxisbezug: Technisches Verständnis, Erfahrung in der Produktion und klare Sprache

Kontakt

Sie möchten Ihre sicherheitstechnische Betreuung künftig extern organisieren oder sich frühzeitig auf die nächste Begehung vorbereiten? Ich berate Sie gerne – kompetent, unabhängig und lösungsorientiert.

Jetzt unverbindlich anfragen: Kontaktformular oder office@lemcon.tech.

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