Sicherheit endet nicht mit dem letzten Arbeitstag

🦺 Sicherheit endet nicht mit dem letzten Arbeitstag

Sicherheit endet nicht mit dem letzten Arbeitstag – warum Austritte ein kritischer Moment sind

Wenn Beschäftigte das Unternehmen verlassen, endet oft auch die systematische Aufmerksamkeit für Arbeitssicherheit. Viele Prozesse sind auf den Einstieg ausgerichtet – Unterweisungen, Einschulungen, medizinische Tauglichkeit, Gefährdungsbeurteilung. Der Austritt bleibt häufig ein organisatorischer Vorgang: Zutritt sperren, IT-Zugänge löschen, Lohnverrechnung abschließen.

Genau hier entstehen jedoch Lücken mit hohem Risiko – für verbleibende Beschäftigte, für das Unternehmen und im Extremfall auch für die Öffentlichkeit. Sicherheit ist ein Lebenszyklus-Thema: Sie beginnt mit der Planung der Tätigkeit und endet erst, wenn alle damit verbundenen Gefahrenquellen beherrscht und Verantwortlichkeiten geklärt sind – auch nach dem letzten Arbeitstag. 🔄

Typische Risiken rund um den letzten Arbeitstag

1. Sicherheitswissen „verschwindet“

Langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen oft:
– kritische Anlagenteile und „versteckte“ Gefahren
– informelle Notlösungen, die sich eingeschlichen haben
– Besonderheiten bei Wartung, Störung und UmrĂĽstung
– Schwachstellen in Notfall- oder Evakuierungsabläufen

Wenn dieses Erfahrungswissen nicht strukturiert übergeben wird, bleiben Lücken in der gelebten Sicherheit – auch wenn die formalen Unterlagen scheinbar vollständig sind.

2. Offene Sicherheitsaufgaben bleiben liegen

Bei Austritten von SchlĂĽsselpersonen besteht die Gefahr, dass z.B.:
– PrĂĽfungen von Arbeitsmitteln nach Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) nicht mehr beauftragt oder dokumentiert werden
– Gefahrenevaluierungen nach ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) nicht fortgeschrieben werden
– Projekte zur technischen Verbesserung (z.B. Ersatz veralteter Schutzeinrichtungen) versanden
– Zuständigkeiten fĂĽr persönliche SchutzausrĂĽstung, Schulungen oder Freigabeverfahren unklar werden

Das Risiko steigt besonders, wenn die Funktion an eine Person gebunden war und nicht an eine klar definierte Rolle mit Stellvertretung.

3. Unterbrechung von sicherheitsrelevanten Routinen

Beim Abgang von Schichtführerinnen, Meisterinnen oder Sicherheitsbeauftragten können unter anderem:
– Werkzeug- und Maschineneinweisungen ausfallen oder qualitativ nachlassen
– Begehungen, Sicherheitsrunden oder „Last Minute Risk Assessments“ nicht mehr stattfinden
– Notfallorganisation (zum Beispiel Ersthelferinnen, Brandwache, Räumungshelfer) geschwächt werden

Gerade diese Routinen sichern im Alltag das Niveau der Umsetzung – jenseits von Ordnern, Richtlinien und Plänen.

4. Veränderungen in Belastung und Arbeitsorganisation

Wenn Stellen nicht sofort nachbesetzt werden, führt dies bei den verbleibenden Beschäftigten häufig zu:
– erhöhter Arbeitsdichte und Termindruck
– mehr Ăśberstunden und wechselnden Aufgaben
– einem Ungleichgewicht von Qualifikation und Verantwortung

Das erhöht die Fehlerwahrscheinlichkeit – und damit die Unfall- und Gesundheitsgefahren.

Technische und organisatorische MaĂźnahmen rund um Austritte

Rollen statt Personen definieren

Sicherheitsrelevante Verantwortungen sollten immer an Funktionen gebunden sein, etwa:
– Schichtleitung Produktion
– Leitung Instandhaltung
– Sicherheitsfachkraft
– Objektleitung Standort X

So bleibt bei einem Austritt klar erkennbar, welche Aufgaben neu zuzuordnen sind. Das erleichtert auch die Einbindung in die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente nach ASchG § 5.

Verbindlicher „Offboarding-Prozess Sicherheit“

Ein strukturierter Offboarding-Prozess hilft, nichts zu ĂĽbersehen. Sinnvoll sind unter anderem:

Checkliste „Sicherheit beim Austritt“, zum Beispiel mit Punkten wie:
– offene Gefährdungen oder Mängel gemeldet und dokumentiert?
– laufende Sicherheitsprojekte ĂĽbergeben und Zuständigkeiten neu festgelegt?
– offene PrĂĽfaufträge (z.B. nach AM-VO) geklärt: wer ĂĽbernimmt?
– besondere Betriebskenntnisse (Schnittstellen, Notfallzugänge, Sperreinrichtungen) dokumentiert und ĂĽbergeben?

Diese Checkliste sollte gemeinsam mit Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmedizin und, falls vorhanden, Sicherheitsvertrauensperson in die bestehenden Personalprozesse integriert werden.

Wissen systematisch sichern

Strukturiertes Wissenstransfer-Gespräch vor dem Austritt:

  • Welche Anlagen, Prozesse oder Arbeitsplätze gelten als „kritisch“ aus Sicht der ausscheidenden Person?
  • Wo kommt es erfahrungsgemäß zu Beinaheunfällen oder riskanten Situationen?
  • Welche technischen oder organisatorischen Verbesserungen wurden als wichtig erkannt, aber noch nicht umgesetzt?
  • Welche informellen Lösungen gibt es, die offiziell nicht geregelt sind?

Die Ergebnisse sollten in die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente sowie Betriebsanweisungen einfließen und nach ASchG § 5 schriftlich festgehalten werden.

Schnittstelle zur Instandhaltung sichern

Gerade im technischen Bereich ist wichtig:
– Anlagendokumentation, sicherheitsbezogene Schaltpläne und PrĂĽfbĂĽcher ĂĽbergeben
– PrĂĽf- und Wartungszyklen fĂĽr sicherheitsrelevante Teile klar dokumentieren
– bekannte „Spezialfälle“ und Abweichungen von Serienzuständen schriftlich festhalten
– Herstellerinformationen und Normenbezug (z.B. Maschinenrichtlinie, harmonisierte Normen) im Anlagenakten-System verankern

Damit bleibt die „Sicherheitshistorie“ der Arbeitsmittel auch nach Personalwechsel nachvollziehbar.

Prüfungen, Kompetenzen und Zuständigkeiten klar regeln

Wiederkehrende PrĂĽfungen absichern

Für viele Arbeitsmittel verlangt die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) wiederkehrende Prüfungen durch befugte oder fachkundige Personen (zum Beispiel AM-VO § 8, § 10). Wenn die bisher verantwortliche Person ausscheidet, braucht es:

  • eine klar benannte Nachfolgefunktion
  • eine dokumentierte Beauftragung
  • eine nachvollziehbare Ablage der PrĂĽfnachweise, die personenunabhängig funktioniert

Eigenständige „Erinnerungssysteme“ (zum Beispiel in Instandhaltungssoftware oder Kalendern, die an Rollen gebunden sind) verhindern, dass Fristen mit dem Ausscheiden von Personen „verloren“ gehen.

Kompetenzen neu aufbauen – nicht nur „Titel übergeben“

Es reicht nicht, nur die Funktion umzubenennen. Neue oder zusätzliche Verantwortliche benötigen:
– ausreichende Fachkenntnisse fĂĽr die jeweiligen Gefahren (z.B. Krane, Druckgeräte, Chemikalien)
– Kenntnis der relevanten Rechtsgrundlagen (zum Beispiel ASchG, AM-VO, Verordnung explosionsfähige Atmosphären)
– Kenntnis der innerbetrieblichen Sicherheitsstandards, Freigabeprozesse und Notfallpläne

Einarbeitung und Schulung der Nachfolge sollten fix in den Übergabeprozess aufgenommen werden. Wenn erforderlich, ist auch externe Unterstützung durch befugte Fachunternehmen oder Schulungsträger sinnvoll. 🎓

Praxis-Tipps für Sicherheitsfachkräfte und Führung

1. „Sicherheit“ fix in Personalprozesse integrieren

Gemeinsam mit Personalabteilung und Betriebsleitung:
– Onboarding und Offboarding um verbindliche Sicherheitsbausteine ergänzen
– Verantwortlichkeiten in Organigrammen sichtbar machen
– Stellenprofile mit sicherheitsrelevanten Aufgaben präzise beschreiben

So werden Personalentscheidungen automatisch im Licht der Arbeitssicherheit betrachtet.

2. Risiko „Personalwechsel“ in der Gefahrenevaluierung berücksichtigen

In der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation nach ASchG § 4 kann das Thema ausdrücklich aufgenommen werden, unter anderem mit Fragen wie:
– Welche sicherheitskritischen Funktionen sind aktuell nur einfach besetzt?
– Welche Tätigkeiten erfordern so viel Spezialwissen, dass ein spontaner Abgang die sichere DurchfĂĽhrung gefährdet?
– Wo fehlen standardisierte Abläufe oder schriftliche Betriebsanweisungen, weil „alle wissen, wie es geht“?

Daraus lassen sich gezielte Maßnahmen ableiten: Stellvertreterkonzept, Strukturierung von Prozessen, zusätzliche Schulungen.

3. Notfallorganisation gegen Ausfälle absichern

Für Ersthelferinnen, Brandschutzbeauftragte, Räumungshelfer und andere Schlüsselfunktionen:
– Mindestanzahlen nach Stand der Technik und einschlägigen Richtlinien (zum Beispiel AUVA-Empfehlungen) prĂĽfen
– Ausfallszenarien (Urlaub, Krankheit, KĂĽndigung) berĂĽcksichtigen
– bei Austritten die Funktionsnachfolge sofort klären und dokumentieren

Damit bleibt die Handlungsfähigkeit im Notfall erhalten.

4. Kultur: Offenes Feedback vor dem Austritt nutzen

Abschiedsgespräche können wertvolle Hinweise auf Sicherheitsmängel liefern, wenn sie:
– einen klaren Fragenfokus auf Sicherheit und Gesundheitsschutz haben
– ernsthaft ausgewertet werden
– zu konkreten Verbesserungen fĂĽhren, die auch rĂĽckgemeldet werden

Viele Beschäftigte äußern Probleme erst dann offen, wenn sie das Unternehmen verlassen – diese Chance sollte systematisch genutzt werden.


Quellen (Auswahl)
– ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), konsolidierte Fassung, Stand 2024, ris.bka.gv.at
– Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), konsolidierte Fassung, Stand 2024, ris.bka.gv.at
– AUVA: Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente in der Praxis, Leitfaden, Stand 2023, auva.at
– AUVA: Unterweisung und Information der Beschäftigten, InformationsbroschĂĽre, Stand 2022, auva.at

Lassen Sie Austritte nicht zur Sicherheitslücke werden – prüfen Sie Ihre Prozesse, Verantwortlichkeiten und Dokumentation gezielt aus dieser Perspektive. Wenn Sie möchten, können wir gemeinsam Ihren Offboarding-Prozess mit Fokus auf Sicherheit durchgehen und praxisnah verbessern. Stellen Sie mir gerne konkrete Fragen zu Ihren Abläufen oder schildern Sie eine typische Austrittssituation aus Ihrem Betrieb.

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