🏭 Was Anlagen über Weihnachten aushalten müssen – und was nicht
Über die Weihnachtsfeiertage laufen viele verfahrenstechnische Anlagen im Teillastbetrieb, werden zeitweise abgestellt oder ganz heruntergefahren. Genau in dieser Phase zeigt sich, was eine Anlage „aushält“ – und wo sie empfindlich reagiert. Technisch geht es weniger um „Belastbarkeit“, sondern um die Frage: Welche Betriebszustände sind zulässig, beherrscht und sicher – und welche führen zu Schäden, Störungen oder Gefährdungen?
Typische Weihnachtsszenarien in Produktionsanlagen
In vielen Betrieben wiederholen sich ähnliche Muster:
- Reduzierte Schichten, geringere Auslastung
- Stillstände von einzelnen Linien, Aggregate nur im Bereitschaftsbetrieb
- Energieeinsparmaßnahmen (Temperaturabsenkung, Lüftung reduziert, Druckluft abgeschaltet)
- Rückstände in Apparaten, Tanks, Rohrleitungen
- Weniger erfahrenes Personal im Einsatz oder erhöhte Fremdvergaben
Gerade diese Konstellation kann kritische Zustände begünstigen: Korrosion durch Kondensat, Einfrieren von Medien, Festsetzen von Lagern, Biofilm-Wachstum, Überdruck durch Temperaturänderungen oder schlicht das „Vergessen“ von zwischenzeitlich stillgelegten Systemteilen.
Wichtig ist daher eine nüchterne Betrachtung: Was ist ein zulässiger, im Auslegungs- und Sicherheitskonzept berücksichtigter Zustand – und was nicht?
Funktionsprinzip: Anlagen im Normalbetrieb vs. Stillstand
Anlagen werden in der Regel für einen definierten Betriebsbereich ausgelegt:
- Druck- und Temperaturbereiche
- Durchflüsse, Füllstände, Lastprofile
- Medien (fest, flüssig, gasförmig) mit ihren chemischen und physikalischen Eigenschaften
- Start- und Stoppzyklen (Häufigkeit, Dauer, Rampen)
Über Weihnachten verschiebt sich der typische Betrieb oft massiv:
- Lange Stillstände statt kontinuierlichem Betrieb
- Kaltzustand statt warmem Gleichgewicht
- Teilbefüllte Apparate statt durchströmter Systeme
Diese Zustände sind technisch zulässig, wenn sie:
1. im Auslegungskonzept vorgesehen sind,
2. im Bedienkonzept beschrieben sind,
3. durch Schutz- und Überwachungseinrichtungen abgesichert sind.
Sie werden problematisch, wenn sie:
– im Handbuch nicht ausreichend behandelt sind,
– bei der Gefährdungsbeurteilung (in Österreich: Arbeitsplatzevaluierung nach ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)) nicht berücksichtigt wurden,
– im Alltag selten vorkommen, sodass Erfahrungswerte fehlen.
Was Anlagen über Weihnachten „aushalten“ dürfen
1. Ausgelegte Stillstände und Teillast
Wenn die Anlage für intermittierenden Betrieb konzipiert ist, sind folgende Zustände in der Regel unkritisch:
-
Geplante Stillstände mit kontrolliertem An- und Abfahren
Beispiel: Pumpen und Gebläse, die laut Herstellerdokumentation häufiges Starten und Stoppen zulassen. -
Teillastbetrieb im ausgewiesenen Kennfeld
Beispiel: Verdichter, die mit Frequenzumrichter im reduzierten Drehzahlbereich betrieben werden, solange Mindestdurchsätze und Druckdifferenzen eingehalten werden. -
Bereitschaftsbetrieb
Beispiel: Heizkessel mit abgesenkter Vorlauftemperatur, aber laufender Umwälzung, um Auskühlung und Kondensation im Schornstein zu vermeiden.
Voraussetzung: Diese Betriebsarten sind in der Betriebsanleitung beschrieben und in der betrieblichen Praxis erprobt.
2. Thermische Schwankungen im vorgesehenen Bereich
Temperaturabsenkungen in Hallen, Medien und Apparaten sind zulässig, wenn:
- Werkstoffe, Dichtungen und Isolierungen innerhalb der spezifizierten Temperaturgrenzen bleiben,
- thermische Längenänderungen von Rohrleitungen durch Kompensationssysteme (Kompensatoren, Fest- und Loslager) aufgenommen werden,
- keine unzulässigen Spannungszustände (z.B. durch einseitige Abkühlung) entstehen.
Beispiel: Ein Rohrleitungsstrang aus nichtrostendem Stahl mit Auslegung von −10 °C bis 120 °C darf innerhalb dieses Bereiches abkühlen oder aufheizen, sofern die Halterungskonstruktion dafür dimensioniert ist.
3. Befüllte Apparate bei festgelegten Betriebsgrenzen
Behälter, Wärmetauscher und Rohrleitungen dürfen auch über Feiertage befüllt bleiben, wenn:
- der zulässige Betriebsüberdruck und die maximal zulässige Temperatur (bei Druckgeräten nach Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU, in Österreich umgesetzt durch Druckgeräteüberwachungsverordnung – DGÜW-V) nicht überschritten werden,
- Schutzorgane (z.B. Sicherheitsventile) funktionsbereit sind,
- die Medien chemisch stabil sind und keine unerwünschten Reaktionen (z.B. Polymerisation, Zersetzung) erwarten lassen.
Insbesondere bei Druckgeräten ist zu beachten, dass die Konstruktion auch Ruhe- und Stillstandszustände berücksichtigen muss, etwa durch Kondensatableitungen oder Entleerungsmöglichkeiten.
Was Anlagen über Weihnachten nicht aushalten sollten
1. Unkontrollierte Temperaturabsenkung und Einfrieren
Besonders kritisch ist das Einfrieren von Flüssigkeiten in:
- Wärmetauschern (Rissbildung durch Eisausdehnung)
- Pumpen und Armaturen (Gehäusebruch, Dichtungsschäden)
- Rohrleitungen (Rohrsprengungen, Undichtheiten nach Wiederinbetriebnahme)
Problematisch sind hier:
– unisolierte oder schlecht isolierte Leitungen in zugigen Bereichen,
– Außenanlagen, Fassaden- oder Dachdurchführungen,
– Sprinklerleitungen, Löschwasserleitungen, Freileitungen mit Wasserfüllung.
Vermeidungsstrategien:
– Ablassen oder Entleeren frostgefährdeter Anlagenteile,
– frostsichere Medien (z.B. Wasser-Glykol-Gemische) gemäß Herstellerfreigabe,
– Beheizung (Begleitheizung, Raumtemperierung) und Überwachung.
2. Stagnation von Medien ohne Bewertung der Risiken
Stagnierende Medien können:
- aushärten (z.B. Harze, Farben, Klebstoffe),
- auskristallisieren (z.B. Salzlösungen, Zucker, chemische Zwischenprodukte),
- ausgasen oder entmischen (z.B. zweiphasige Systeme, Emulsionen),
- mikrobiologisch „kippen“ (z.B. Prozesswasser, Kühlturmkreisläufe, CIP-Lösungen).
Folgen:
– Verstopfungen, verengte Querschnitte, Notwendigkeit von aufwendiger Reinigung,
– Korrosion durch lokale Konzentrationserhöhungen oder pH-Verschiebungen,
– mikrobiologische Risiken (z.B. Legionellen in Warmwassersystemen).
Für Medien mit bekannter Stagnationsproblematik (insbesondere Prozesswässer und organische Medien) sollte eindeutig geregelt sein, ob:
– eine vollständige Entleerung,
– ein definierter Umlaufbetrieb oder
– eine chemische Stabilisierung (z.B. Biozide, Inhibitoren)
über die Feiertage vorgesehen ist.
3. „Halb-Abschaltungen“ ohne klares Konzept
Eine häufige Fehlerquelle ist das Teilschließen von Systemen ohne vollständige Abschalt- oder Stillstandsprozedur, zum Beispiel:
- Lüftungsanlagen bleiben stehen, aber chemische Dämpfe können weiterhin austreten,
- Teilströme werden abgesperrt, dadurch entstehen Totzonen,
- Pumpen werden abgeschaltet, während Heizquellen noch laufen (Überhitzungsgefahr).
Solche Zwischenzustände sind besonders gefährlich, wenn:
– sie nicht in der Betriebsanleitung beschrieben sind,
– Mess- und Sicherheitstechnik für diesen Zustand nicht ausgelegt ist,
– keine klare Verantwortlichkeit für das „Wer hat was wo abgestellt?“ besteht.
4. Vernachlässigte Druck- und Füllstandsverhältnisse
Über Feiertage kann es durch Temperaturänderungen zu Druckanstieg in geschlossenen Systemen kommen:
- volumetrische Ausdehnung von Flüssigkeiten,
- Ausgasen bei Temperaturerhöhung,
- ungewolltes Verdampfen bei Wärmequellen in der Nähe.
Kritische Situationen:
– keine funktionierende Druckentlastung (Sicherheitsventile abgesperrt, verstopft oder nicht zugänglich),
– eingeschlossene Teilvolumen (Armaturen zu, keine Entspannungsmöglichkeit),
– Füllstandsaufbauten in stehenden Leitungen oder Kolonnen.
Hier ist wichtig: Die Auslegung von Druckentlastung und Füllstandssicherung muss auch längere unbeaufsichtigte Zeiträume abdecken.
Typische Fehlerbilder nach den Feiertagen
Viele Instandhaltungen kennen die „Post-Feiertags-Liste“:
-
Undichte Flansche und Armaturen
Durch Temperaturwechsel oder Einfrieren gelockerte Schraubverbindungen und beschädigte Dichtungen. -
Blockierte Pumpen und Rührwerke
Festgesetzte Lager durch Stagnation, Ablagerungen oder Aushärtungen von Medien. -
Verstopfte Wärmetauscher und Rohre
Auskristallisierte Produkte, Biofilm oder Verschlammung in stillstehenden Kreisläufen. -
Elektrische Probleme
Kondensatbildung in Schaltschränken bei Temperaturwechseln und hoher Luftfeuchte. -
Fehlermeldungen der Mess- und Regeltechnik
Sensoren außerhalb des Messbereichs, verschmutzte Fühler, „eingeschlafene“ Feldgeräte mit Kommunikationsproblemen nach Spannungsabschaltungen.
Diese Fehlerbilder sind meist weniger auf „Überlastung“ der Anlage zurückzuführen, sondern auf ungeeignete oder unvollständige Stillstandsstrategien.
Praxishinweise für einen technisch sauberen Weihnachtsbetrieb 🎄
1. Klare Betriebszustände definieren
Für die Feiertage sollte schriftlich und freigegeben geregelt sein:
- Welche Anlagenteile laufen durch (kontinuierlicher Betrieb)?
- Welche Anlagenteile werden in einen definierten Teillast- oder Bereitschaftsbetrieb überführt?
- Welche Anlagenteile werden technisch vollständig außer Betrieb genommen (inklusive Entleerung, Reinigung, Sicherung)?
Diese Zustände sollten sich im Sinne von:
– Herstellerangaben,
– Gefährdungsbeurteilungen,
– gesetzlichen Vorgaben
wiederfinden. In Österreich sind hier insbesondere das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und einschlägige Verordnungen (z.B. Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)) maßgeblich, die fordern, dass nur geeignete, sicher verwendbare Arbeitsmittel betrieben werden (§§ 33 ff ASchG, AM-VO § 3).
2. Medien-Management planen
Für jedes relevante Medium sollte beantwortet sein:
-
Bleibt es im System?
→ Bewertung von Einfrieren, Stagnation, Korrosion, chemischer Stabilität. -
Muss es umgewälzt werden?
→ Minimaldurchsätze, Pumpenlaufzeiten, Temperaturgrenzen definieren. -
Soll oder muss es entfernt werden?
→ Entleerungs- und Reinigungsprozeduren, sichere Entsorgung, Spülkonzepte.
Besonders sensibel: Medien mit sicherheitsrelevanten Eigenschaften (explosiv, brennbar, giftig, stark oxidierend).
3. Frostschutz und Kondensationsschutz
- Isolierung und Begleitheizung nicht kurzfristig „aus Spargründen“ reduzieren, ohne technische Bewertung.
- Besondere Aufmerksamkeit für:
- Außenleitungen,
- Sprinkler- und Löschanlagen,
- Druckluftleitungen mit Kondensatabscheidung,
- Schaltschränke in unbeheizten Bereichen (Kondensat, Korrosion von Kontakten).
4. Organisatorische Maßnahmen
- Zuständigkeiten für den „Weihnachtszustand“ der Anlage klar regeln.
- Einfache, aber eindeutige Checklisten für:
- Herunterfahren vor den Feiertagen,
- Kontrollgänge während längerer Stillstände (sofern betrieblich vorgesehen),
-
Wiederinbetriebnahme.
-
Sichtbare, physische Kennzeichnung:
- Welche Absperrarmaturen wurden geschlossen?
- Welche Sicherungen sind abgeschaltet?
- Welche Aggregate sind für einen bestimmten Zustand bewusst stillgesetzt?
Instandhaltung: Was sich über Weihnachten anbietet – und was nicht
Sinnvolle Maßnahmen im Stillstand
- Zustandsbezogene Inspektionen: optische Kontrollen, Dichtheitsprüfungen, einfache Funktionsprüfungen von Sicherheitsorganen.
- Reinigungen und Spülungen, sofern Prozess und Freigaben dies zulassen.
- Vorbereitende Maßnahmen für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen (z.B. wiederkehrende Prüfungen von Druckgeräten und Aufzügen nach innerstaatlichen Regelungen und Normen).
Wichtig: In Österreich haben die gesetzlichen Prüf- und Wartungsvorgaben (ASchG, AM-VO, DGÜW-V, etc.) Vorrang vor betrieblichen oder Herstellerempfehlungen. Feiertage sind nur ein Terminfenster, keine Begründung für Abweichungen.
Was problematisch ist
- „Schnellaktionen“ ohne vollständige Dokumentation: provisorische Änderungen an Rohrleitungen, Verkabelung, Sicherheitstechnik.
- Eingriffe in Schutz- und Überwachungseinrichtungen ohne fachliche Bewertung und Freigabe.
- Teilinbetriebnahmen mit nicht dokumentierten Bypässen oder überbrückten Sicherheitseinrichtungen.
Fazit: Was die Anlage wirklich „aushält“
Verfahrenstechnische Anlagen „halten“ über Weihnachten vieles aus – wenn es geplante, technisch belegbare Zustände sind:
- kontrollierter Stillstand statt zufälliges Auskühlen,
- definierter Teillastbetrieb statt halber Abschaltung,
- bewertete Medienzustände statt unbewusster Stagnation.
Kritisch sind alle Zustände, die:
– im Auslegungs- und Sicherheitskonzept nicht vorgesehen sind,
– in der Dokumentation nicht beschrieben sind,
– nicht durch klare organisatorische Maßnahmen unterstützt werden.
Technisch sinnvoll ist daher, die Frage „Was hält die Anlage über Weihnachten aus?“ zu übersetzen in:
„Welche sicheren, zulässigen Betriebszustände sind für die Feiertage vorgesehen – und wie stellen wir sicher, dass wir sie wirklich einhalten?“
Quellen (Auswahl):
– ÖNORM EN 13445 – Unbefeuerte Druckbehälter (laufende Ausgaben) – Austrian Standards
– Druckgeräteüberwachungsverordnung – DGÜW-V (Stand 2023) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS, ris.bka.gv.at)
– ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG, insbesondere §§ 33–38 (Stand 2024) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
– VDI 3814 – Gebäudeautomation (2019 ff.) – Verein Deutscher Ingenieure (VDI.de)
Wenn du möchtest, können wir im nächsten Schritt ein konkretes „Weihnachts-Betriebskonzept“ für eure Anlage oder Linie durchgehen – inklusive Checkliste für Stillstand, Bereitschaft und Wiederanlauf. Schick mir dazu einfach kurz den Anlagentyp und die wichtigsten Medien, und wir steigen detailliert ein.
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