Was ist eine Gefahrenbeurteilung – und wer macht sie?

🦺 Was ist eine Gefahrenbeurteilung – und wer macht sie?

Gefahrenbeurteilung: Grundlage für sicheres Arbeiten – nicht nur „Papierarbeit“

Wer Verantwortung für Menschen und Anlagen trägt, kommt an einer sauberen Gefahrenbeurteilung nicht vorbei. Sie ist mehr als ein Formular: Sie ist der strukturierte Prozess, mit dem Gefahren erkannt, bewertet und mit wirksamen Maßnahmen unter Kontrolle gebracht werden.

Gerade für Führungskräfte, Sicherheitsfachkräfte und Betriebsleitungen ist klar: Eine Gefahrenbeurteilung entscheidet mit darüber, ob ein Betrieb stabil und rechtssicher läuft – oder ob Unfälle, Stillstände und Haftung drohen. ⚙️

Was ist eine Gefahrenbeurteilung?

Unter einer Gefahrenbeurteilung (häufig auch Gefährdungsbeurteilung genannt) versteht man den systematischen Prozess, um:

  1. Gefahrenquellen bei Tätigkeiten, Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen und Arbeitsplätzen zu identifizieren,
  2. das Risiko hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schadensschwere einzuschätzen,
  3. geeignete Maßnahmen festzulegen, zu priorisieren und umzusetzen,
  4. die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überprüfen und
  5. das Ergebnis nachvollziehbar zu dokumentieren.

In Österreich ist dieser Prozess im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) als „Ermittlung und Beurteilung der Gefahren“ verankert (z.B. ASchG § 4, § 5). Die Gefahrenbeurteilung ist damit kein freiwilliges „Best Practice“, sondern eine gesetzliche Pflicht – und zugleich ein zentrales Führungsinstrument für sichere und effiziente Abläufe.

Wichtig: Gefahrenbeurteilung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein laufender Prozess über den gesamten Lebenszyklus einer Tätigkeit oder Anlage.

Was wird bei der Gefahrenbeurteilung betrachtet?

Eine fundierte Beurteilung deckt alle relevanten Gefahrenarten ab, typischerweise unter anderem:

  • Mechanische Gefahren (z.B. Quetschen, Schneiden, Schleudern von Teilen)
  • Elektrische Gefahren (z.B. Stromschlag, Lichtbogen, Kurzschlussfolgen)
  • Gefahrstoffe (z.B. reizend, ätzend, toxisch, brennbar, explosionsfähig)
  • Ergonomische und physische Belastungen (z.B. Heben und Tragen, Zwangshaltungen, Bildschirmarbeit)
  • Lärm, Vibration, Strahlung, Hitze/Kälte
  • Psychische Belastungen (z.B. Arbeitsverdichtung, Schichtarbeit, Konflikte, Monotonie)
  • Organisatorische Schwachstellen (z.B. unklare Zuständigkeiten, fehlende Einweisungen, Schnittstellenrisiken)
  • Besondere Gruppen: Jugendliche, werdende/stillende Mütter, Leiharbeitskräfte, neue und fremdsprachige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Gefahrenbeurteilung bündelt dabei verschiedene Informationsquellen: Evaluierungsunterlagen, Betriebsanleitungen, Sicherheitsdatenblätter, Prüfberichte, Unfall- und Beinaheunfallanalysen, Erfahrungswissen der Beschäftigten und Erkenntnisse aus Begehungen.

Ziel ist ein realistisches Bild: Wo kann was passieren – und wie verhindern wir das nachhaltig?

Wer ist verantwortlich – und wer macht die Gefahrenbeurteilung tatsächlich?

Rechtliche Verantwortung

Rechtlich verantwortlich ist immer der Arbeitgeber beziehungsweise die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber. Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist klar geregelt, dass die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren eine Pflicht des Arbeitgebers ist (ASchG § 4, § 5).

Die Verantwortung kann organisatorisch delegiert, aber nicht „abgegeben“ werden. Die Betriebsleitung bleibt in der Pflicht, dass:

  • Gefahrenbeurteilungen vorhanden sind,
  • diese fachlich korrekt durchgeführt werden,
  • erforderliche Maßnahmen umgesetzt werden,
  • Dokumentation und Aktualisierung gewährleistet sind.

Wer führt die Gefahrenbeurteilung fachlich durch?

In der Praxis ist die Gefahrenbeurteilung Teamarbeit. Typische Rollen:

  • Führungskraft / Linienverantwortliche
    Bringt die Detailkenntnis der Arbeitsabläufe ein, setzt Maßnahmen im Team um und ist erste Ansprechperson vor Ort.

  • Sicherheitsfachkraft (Sicherheitsfachkraft nach ASchG)
    Unterstützt und berät bei der systematischen Ermittlung von Gefahren, bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen, bei der Beurteilung von Arbeitsmitteln sowie bei Schulung und Information.

  • Arbeitsmedizinerin oder Arbeitsmediziner
    Beurteilt gesundheitliche Auswirkungen, insbesondere bei Lärm, Vibration, Gefahrstoffen, körperlichen und psychischen Belastungen.

  • Beteiligte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer / Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP)
    Bringen praktische Erfahrungen, Hinweise auf Beinaheunfälle, alltägliche Probleme und Verbesserungsvorschläge ein.

  • Fachkundige Dritte (z.B. Ziviltechnikerinnen, Prüforganisationen, Sachverständige)
    Werden hinzugezogen, wenn spezielles Know-how erforderlich ist, etwa bei komplexen Maschinen, Explosionsschutzkonzepten oder speziellen Messungen.

Wesentlich: Die fachliche Durchführung kann und soll auf mehrere Schultern verteilt werden. Die Gesamtverantwortung für das „Ob“ und „Dass“ liegt jedoch bei der Unternehmensführung.

Wie läuft eine Gefahrenbeurteilung typischerweise ab?

Eine praxisnahe Gefahrenbeurteilung folgt in der Regel einem klaren Ablauf:

  1. Abgrenzung des Betrachtungsbereichs
    Welche Tätigkeit, welcher Arbeitsplatz, welche Anlage? (z.B. „Rüsten und Bedienen der Verpackungsmaschine X“)

  2. Systematische Ermittlung der Gefahren
    Begehungen, Gespräche mit Beschäftigten, Sichtung von Unterlagen, Analyse von Unfällen und Beinaheunfällen, gegebenenfalls Messungen. Hilfreich sind Checklisten und branchenspezifische Leitlinien (zum Beispiel der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt).

  3. Bewertung der Risiken
    Einschätzung, wie wahrscheinlich ein Schaden ist und wie schwer die möglichen Folgen wären. Häufig mit einfachen Risikomatrix-Ansätzen (z.B. 3×3 oder 5×5 Matrix).

  4. Festlegung von Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip

  5. Substitution: Gefahr an der Quelle vermeiden oder ersetzen
  6. Technische Maßnahmen: Schutzvorrichtungen, Einhausungen, Automatisierung
  7. Organisatorische Maßnahmen: Arbeitsanweisungen, Schichtplanung, Zutrittsregelungen
  8. Persönliche Schutzausrüstung (PSA): nur als letzte Stufe oder ergänzend

  9. Umsetzung mit Verantwortlichkeiten und Terminen
    Maßnahmen werden eindeutig zugewiesen (wer macht was bis wann) und in die normalen Führungs- und Instandhaltungsprozesse eingebunden.

  10. Wirksamkeitskontrolle und Aktualisierung
    Überprüfung, ob die Maßnahmen funktionieren und akzeptiert werden. Anpassung bei Änderungen (z.B. neue Maschine, neue Stoffe, Umbauten, Unfallereignisse).

Das Ergebnis wird dokumentiert, sodass Außenstehende (zum Beispiel Arbeitsinspektion, interne oder externe Auditoren) nachvollziehen können, wie die Risiken bewertet und welche Maßnahmen gesetzt wurden.

Technische und organisatorische Maßnahmen gezielt verankern

Die Gefahrenbeurteilung ist der Einstieg, nicht das Ende. Entscheidend ist, dass die abgeleiteten Maßnahmen technisch und organisatorisch „verankert“ werden:

Technische Maßnahmen

  • Sichere Konstruktion, normgerechte Schutzvorrichtungen (z.B. gemäß relevanter ÖNORM- und EN-Normen für Maschinen- und Anlagensicherheit)
  • Automatische Abschaltungen, Verriegelungen, Not-Halt-Einrichtungen
  • Absaugungen, Schallschutz, ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Kennzeichnung von Gefahrenstellen und Sicherheitsbereichen

Organisatorische Maßnahmen

  • Verständliche, schriftliche Arbeitsanweisungen auf Basis der Gefahrenbeurteilung
  • Einweisung und Unterweisung der Beschäftigten in Tätigkeiten und Risiken
  • Freigabeverfahren (z.B. Arbeitserlaubnisscheine bei Instandhaltung, Heißarbeiten, Arbeiten in engen Räumen)
  • Klare Zuständigkeiten für Prüfungen, Wartung und Störungsbehebung
  • Berücksichtigung von Gefahrenbeurteilungen bei Beschaffung, Projektplanung und Change-Management

Erst wenn technische und organisatorische Lösungen ausgeschöpft sind, kommt persönliche Schutzausrüstung als ergänzende Maßnahme ins Spiel.

Prüfungen, Dokumentation und Kompetenz

Eine solide Gefahrenbeurteilung ist eng verknüpft mit Prüfungen und Qualifikationen:

  • Wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln und Anlagen
    Müssen im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften (z.B. Verordnungen nach ASchG) und einschlägigen Normen geplant und dokumentiert werden. Die Gefahrenbeurteilung hilft, Prüfumfang und Prüffristen fachlich zu begründen, soweit das Gesetz keine konkreten Intervalle vorgibt.

  • Fachkunde und Schulung
    Wer Gefahren beurteilt oder Schutzmaßnahmen festlegt, braucht entsprechende Fachkunde. Das schließt Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner sowie verantwortliche Führungskräfte ein. Für spezielle Themen (z.B. Explosionsschutz, Kran- und Anschlagmittel, elektrische Anlagen) sind vertiefte Qualifikationen notwendig.

  • Dokumentation
    Die gesetzlich geforderte Evaluierungsdokumentation nach ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist kein Selbstzweck, sondern Nachweis der Sorgfalt und Grundlage für Verbesserungen. Sie sollte übersichtlich und arbeitsplatznah gestaltet sein – damit sie im Alltag tatsächlich genutzt wird.

Praxis-Tipps für Sicherheitsfachkräfte, Führungskräfte und Betriebsleitungen

Für Sicherheitsfachkräfte:

  • Nutzen Sie Branchenleitfäden und Unterlagen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt als Basis, passen Sie diese aber konsequent an die betrieblichen Gegebenheiten an.
  • Binden Sie Führungskräfte und Beschäftigte aktiv ein – die besten Gefahrenbeurteilungen entstehen im Dialog, nicht am Schreibtisch.
  • Dokumentieren Sie bewusst nur das, was in der Praxis gepflegt und aktualisiert werden kann – „schlank, aber vollständig“.

Für Führungskräfte:

  • Verstehen Sie die Gefahrenbeurteilung als Führungsinstrument: Sie zeigt, welche Risiken in Ihrem Bereich existieren und wo Sie gezielt gegensteuern können.
  • Fordern Sie klare, umsetzbare Maßnahmenpläne mit Terminen ein – und verfolgen Sie die Umsetzung nach.
  • Geben Sie Feedback zurück: Was funktioniert, wo hakt es, welche Maßnahmen müssen angepasst werden?

Für Mitglieder der Betriebsleitung:

  • Verankern Sie Gefahrenbeurteilungen in den Unternehmensprozessen: Beschaffung, Projektmanagement, Instandhaltung, Personalentwicklung.
  • Stellen Sie ausreichende Ressourcen (Zeit, Budget, Fachkompetenz) zur Verfügung, um Gefahrenbeurteilungen qualitativ hochwertig durchführen zu können.
  • Nutzen Sie die Ergebnisse der Gefahrenbeurteilung für strategische Entscheidungen, etwa bei Automatisierung, Umgestaltung von Arbeitsplätzen oder Standortentwicklungen.

Gut gemachte Gefahrenbeurteilungen senken Unfallzahlen, reduzieren krankheitsbedingte Ausfälle, erhöhen die Anlagenverfügbarkeit – und schaffen Vertrauen bei den Beschäftigten. ✅

Kurz zusammengefasst

  • Die Gefahrenbeurteilung ist der zentrale Prozess, um Gefahren zu erkennen, Risiken zu bewerten und wirksame Maßnahmen festzulegen.
  • Rechtlich verantwortlich ist immer der Arbeitgeber beziehungsweise die Betriebsleitung; fachlich umgesetzt wird die Gefahrenbeurteilung im Team mit Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmedizin, Führungskräften und Beschäftigten.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen stehen im Vordergrund; persönliche Schutzausrüstung ergänzt sie.
  • Eine gute Gefahrenbeurteilung ist praxisnah, nachvollziehbar dokumentiert und fest im betrieblichen Alltag verankert.

Wenn Sie möchten, können wir in einem nächsten Schritt typische Bewertungsmethoden (zum Beispiel Risikomatrizen) oder konkrete Beispielszenarien aus Ihrem Betrieb durchgehen. Stellen Sie gerne Ihre Fragen oder schildern Sie einen konkreten Arbeitsbereich, für den Sie eine Gefahrenbeurteilung schärfen möchten.

Nutzen Sie die Gefahrenbeurteilung als Chance, Ihre Abläufe sicherer, klarer und stabiler zu machen – ich unterstütze Sie gerne bei den nächsten Schritten.


Quellen (Auswahl)
– ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), konsolidierte Fassung, Stand 2024, ris.bka.gv.at
– Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA): „Evaluierung der Arbeitsplätze – Handbuch für die Praxis“, 2021, auva.at
– Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft: Informationen der Arbeitsinspektion zur Evaluierung nach ASchG, laufend aktualisiert, arbeitgnehmerschutz.gv.at
– Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: „Risikobewertung am Arbeitsplatz“, 2016, osha.europa.eu

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